Wenn Menschen getauft werden.
LASS DICH TAUFEN!
Taufe ist ein Gottesgeschenk - auch im Jahr 2012!
Rückblick auf das Jahr der Taufe 2011
2011 war in Westfalen das "Jahr der Taufe". Auch die evangelischen Landeskirchen im Rheinland und in Lippe sowie die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers stellten die Taufe unter dem Motto "gottesgeschenk" in den Mittelpunkt.
Die Taufe ist ein Gottesgeschenk. Sie zeigt den unendlichen Wert, den jeder Mensch vor Gott hat. Das ist der schönste Grund für das Jahr der Taufe: sich zu freuen und zu danken für dieses Gottesgeschenk. Um dies in einem angemessenen Rahmen umsetzen zu können, ist in unserem Ev. Kirchenkreis Dortmund-Süd für alle Gemeinden ein gemeinsamer Termin am Pfingstmontag festgelegt worden, an dem in den jeweiligen Kirchen ein besonderes Tauffest gefeiert wurde. In unserer Lutherkirche sind 34 Hörder Kinder und Erwachsene in einem fröhlichen Familiengottesdienst mit anschließendem Grillfest getauft worden.
Natürlich taufen wir auch in diesem Jahr 2012!
DIE TAUFE
Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück. Mit der Taufe beginnt kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar. Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist. Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.
WO FINDET EINE TAUFE STATT?
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind. Diese "Nottaufe" ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen.
WER KANN GETAUFT WERDEN?
Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Die Erwachsenentaufe ist allerdings nicht unüblich. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Unterweisung durch die Pfarrerin oder den Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.
KÖNNEN ADOPTIVELTERN IHR KIND TAUFEN LASSEN?
Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nichtabgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
WANN SOLL DIE TAUFE ZURÜCKGESTELLT WERDEN?
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
- wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören.
- wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist.
- wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass geeignete Paten bestellt werden und für die evangelische Erziehung mitsorgen.
DAS PATENAMT
STIMMT ES, DASS ICH SELBST EVANGELISCH SEIN MUSS, UM ALS PATE BEI EINER EVANGELISCHEN TAUFE ZUGELASSEN ZU WERDEN?
Bei der Taufe eines Kindes werden in der Regel mindestens zwei Paten bestellt. Ein Pate oder eine Patin muss der evangelischen Kirche angehören und zum Abendmahl zugelassen sein, also konfirmiert sein. Darüber hinaus können Glieder einer anderen Kirche ebenfalls Paten bei einer evangelischen Taufe werden. Wenn die Eltern es wünschen, unterstützt die Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche nach geeigneten Paten.
KANN EIN PATENAMT ZURÜCKGEGEBEN ODER GELÖSCHT WERDEN?
Im Familienbuch und in den Kirchenbüchern wird festgehalten, wer Pate oder Patin des Täuflings ist. Diese Beurkundung der Patenschaft kann in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht rückgängig gemacht werden.
KANN ICH EIN PATENAMT ÜBERNEHMEN; WENN ICH KEINER CHRISTLICHEN KIRCHE ANGEHÖRE?
Nein. Personen, die keiner christlichen Kirche oder einer Sekte (z.B. Neuapostolische Kirche, Mormonen, Zeugen Jehovas) angehören, sind in der Evangelischen Kirche nicht zum Patenamt zugelassen.
KÖNNEN NUR PERSONEN EIN PATENAMT ÜBERNEHMEN?
Ja, nur einzelnen Personen können ein Patenamt übernehmen. Gruppen und Vereine können nicht Pate werden.
WAS MUSS ICH MITBRINGEN WENN ICH PATE WERDEN WILL?
Paten, die dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind oder nicht zu der Kirchengemeinde gehören, in der die Taufe vollzogen wird, müssen eine Bescheinigung ihrer Kirchengemeinde vorlegen, die sie als Kirchenmitglied ausweisen. Diese kostenlosen Bescheinigungen stellen die Gemeindebüros aus.
ENDET DIE PATENSCHAFT MIT DER KONFIRMATION?
Ja, formal endet die Patenschaft mit der Konfirmation. Die Begleitung des Kindes ist aber weiterhin möglich und oft auch erwünscht.
KANN ICH ALS EVANGELISCHER CHRIST PATE BEI EINER KATHOLISCHEN TAUFE WERDEN?
Nein. In der römisch-katholischen Kirche sind evangelische Christen zum Patenamt nicht zugelassen. Sie können allerdings als sogenannte "Taufzeugen" bei einer katholischen Taufe beteiligt werden.
Hier finden Sie eine Auswahl an Bibelsprüchen für die Taufe Ihres Kindes oder Ihrer eigenen Taufe:
www.taufspruch.de
Wenn Sie Fragen zur Taufe, zu Terminabsprache etc. haben, dann melden Sie sich bitte im Gemeindebüro, Tel: 9430243, oder wählen Sie Ihren Ansprechpartner über die Straßenzugehörigkeits-Liste.
