Trauern in der Gemeinde.
Trauer braucht Raum und Zeit.
Wir unterstützen Sie mitfühlend und tröstend, wenn Sie den Verlust eines geliebten Menschen erleben. Trauerfeiern und Beerdigungen planen wir gemeinsam mit Ihnen, um die Verstorbenen würdevoll zu verabschieden.
Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht. Die kirchliche Bestattung wird nach der gültigen Ordnung (Agende) gestaltet. Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden und sollen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden. Der Bestattung geht ein seelsorglicher Trauerbesuch der Pfarrerin oder des Pfarrers bei den Hinterbliebenen voran.
KANN KIRCHLICH BESTATTET WERDEN, WER NICHT ODER NICHT MEHR DER KIRCHE ANGEHÖRT?
In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden, auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.
KANN EIN KIND KIRCHLICH BESTATTET WERDEN; WENN ES NOCH NICHT GETAUFT WAR?
Ja. Verstirbt ein Kind, bevor es durch die Taufe Glied der Kirche wurde, soll es kirchlich bestattet werden, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.
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Satzung und Gebührenordnung
ACHTUNG - WICHTIGE MITTEILUNG!
Die Friedhofsgebührensatzung für den evangelischen Friedhof in Dort,mund-Hörde war gültig bis zum 31.11.2011.
Für den § 4 (Gebührentarif) wird nun durch das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie durch die Bezirksregierung Arnsberg eine befristete Genehmigung bis zum 31. Dezember 2012 erteilt.
Einzusehen ist die Gebührensatzung im Gemeindebüro/Friedhofsbüroder Evangelischen Kirchengemeinde Hörde sowie im Internet unter www.evkghoerde.de.
Dortmund, den 17. Dezember 2011
Das Presbyterium der
Ev. Kirchengemeinde Hörde
Im Folgenden als Download für Sie bereit.
friedhofsatzung-hoerde-ab-2009.pdf [487 KB]
gebuehrensatzung-2009.pdf [565 KB]
Bei Fragen zur Beerdigung oder zum Friedhof können Sie gerne Kontakt zu Anne de Boer von unserer Friedhofsverwaltung aufnehmen. (Tel.: 9430216) oder sich an Ihren zuständigen Pfarrer oder Ihre zuständige Pfarrerin wenden.
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